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Achtung: kann Spuren von Satire enthalten

Weblog-Archiv für 17. Juli 2008

Kleine Anfrage

Verfasst von nomadyss am 17. Juli 2008

Herr F aus E fragt, ob er die Schlösser für den Keller, den er im August an seine Nachbarn vermietet, die endlich einmal wieder Urlaub ohne Kinder machen wollen, von der Steuer absetzen kann.

Lieber Herr F. Das kommt darauf an.

Wenn Sie im jüngsten Armutsbericht der Bundesregierung erwähnt sind, können Sie gar nichts absetzen. Bitte überweisen Sie die Einnahmen aus Vermietung direkt an Ihr zuständiges Finanzamt.

Wenn Sie dagegen ein Konto in Liechtenstein haben, gibt es zwei Möglichkeiten:
Entweder wir ziehen Ihnen rückwirkend seit 2001 jährlich pauschal 78.500 € außergewöhnliche Belastungen für Aufwendungen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit ab. Viel wahrscheinlicher ist jedoch, dass Sie nichts absetzen können, da Sie ohnehin keine Steuern zahlen.

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